Soziale Fachberatung für Senioren Augsburg

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Willkommen auf der Internetseite der Sozialen Fachberatung für Senioren in Augsburg

12 Beratungsstellen in den Augsburger Stadtteilen 
Bitte orientieren Sie sich an den Schaltflächen und suchen einen für Sie interessanten Bereich aus.

Da sich diese Seite im Aufbau befindet, werden sich die Inhalte kontinuierlich weiterentwickeln. Wir freuen uns, wenn Sie uns regelmäßig besuchen. Gerne können Sie Ihre Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  äußern. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Bilder Leiste mit Beratungssituationen und ähnliches

Besuchsdienstschulung

Freiwillig engagiert für Seniorinnen und Senioren in Augsburg  -  Schulung 2012 startet am 8. Oktober

In Zusammenarbeit der Seniorenfachberatung mit den Wohlfahrtsverbänden, der Stadt Augsburg, dem Freiwilligen-Zentrum und dem Bündnis für Augsburg findet auch heuer im Herbst bereits zum sechsten Mal der kostenfreie Ausbildungskurs „Besuchsdienst zu Hause“ statt. Diese Schulung richtet sich an Ehrenamtliche, die gerne Senioren regelmäßig in ihrer häuslichen Umgebung besuchen möchten.

An drei Nachmittagen erhalten die Teilnehmer

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25 Jahre Augsburger Seniorenbeirat

Es war im Jahr 1987 als der Stadtrat einstimmig beschlossen hat, dass Augsburg eine städtische Institution zur Interessenvertretung der Älteren bekommt. Seitdem vertritt der Seniorenbeirat die besonderen Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger und setzt sich für sie ein, insbesondere gegenüber der Stadtverwaltung und dem Stadtrat.

Sein 25jähriges Jubiläum, das zusammenfällt mit dem Europäischen Jahr des aktiven Alterns, wird der Beirat mit einer Reihe von Veranstaltungen feiern und lädt dazu alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Unter dem Motto „Ja zum Alter“

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Familienpflegezeitgesetz

Am 01. Januar 2012 trat das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern.

Es geschieht häufig: Ein Elternteil, ein Ehepartner oder ein Kind wird pflegebedürftig und muss versorgt werden. Wer die Pflege eines nahen Angehörigen selber übernehmen will, kann seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche senken. Die Arbeitszeitreduzierung gilt über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. 

Wird z.B. die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100% auf 50% reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75% des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich

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Soziale Fachberatung für Senioren in der Stadt Augsburg