Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner ab Juli 2024 – (sog. Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
Ab Juli 2024 erhalten Erwerbsminderungsrenten (EM)-Bezieher, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat,
oder die daran anschließend eine Alters- oder Hinterbliebenenrenten bezogen haben, einen Rentenzuschlag. Der Zuschlag variiert je nach Rentenbeginn von 7,5 bis 4,5%. Die Auszahlung erfolgt in 2 Stufen (Juli 2024 + Dezember 2025).
Ein Antrag zur Auszahlung des Zuschlags ist nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.
Weitere Informationen dazu unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240227-sprachregelung-em-bestandsrenten.html